Faltenunterspritzung durch Zahnärzte

Eine ganze Reihe von Zahnärzten führt Faltenunterspritzungen im Gesichts- und Halsbereich durch. Sie halten sich dazu für berechtigt, weil diese Körperregionen in unmittelbarer Beziehung zum ZMK-Bereich stehen und z.B. bei CMD-Behandlungen zumindest indirekt auch Muskeln im Kopf- und Halsbereich (bisweilen sogar in noch weiter entfernten Regionen) beeinflusst werden und weil im Zahnmedizinstudium der gesamte Kopf- und Halsbereich sehr intensiv gelehrt wird.

Ob Zahnärzte solche Behandlungen durchführen dürfen, ist seit Jahren umstritten. Eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2014 (Az. 3 B 48.13) hat nun Klarheit geschaffen: Zahnärzte, die keine sonstigen Qualifikationen haben, dürfen das nicht.

Das Gericht führt dazu aus, dass solche Faltenunterspritzungen keine Ausübung der Zahnheilkunde sind, da sie nicht den erforderlichen Bezug zum Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer aufweisen. Vielmehr gehe es um die Behandlung der Gesichtshaut und der Haut des Halses. Hierfür seien Zahnärzte nicht qualifiziert, auch wenn im Zahnmedizinstudium Dermatologie gelehrt werde. Schließlich werde auch die Innere Medizin gelehrt, ohne dass deshalb Zahnärzte in diesem Bereich tätig werden dürften.

Offen blieb in dieser Entscheidung die Frage, ob eine zusätzliche Zulassung als Heilpraktiker dem Zahnarzt solche Behandlungen erlauben würde.

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