Abrechnung von “Abformungen” mit Intraoralscannern
Seit einigen Jahren nehmen immer mehr Zahnärzte „Abformungen“ mit Intraoralscannern vor. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat jetzt entschieden, dass diese nicht als BEMA Nr. 7a abgerechnet werden können (AZ. L 7 KA 9/19). Bei einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft hatte die zuständige KZV die Abrechnung betr. zwei Quartale um 3.544,99 € gekürzt. Es ging dabei um insgesamt […]