Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht alles
Die meisten Zahnärzte denken, dass ihre Haftpflichtversicherung alle Folgen eines Behandlungsfehlers übernimmt. Dies ist nicht der Fall: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat gerade wieder bestätigt, dass die Haftpflichtversicherung den so genannten Erfüllungsschaden nicht übernehmen muss (Az. 1 U 120/13) und der Zahnarzt diesen selbst zu tragen hat. Was ist nun der so genannte Erfüllungsschaden? Dies ist […]